Das Chancen-Budget und wie es genutzt werden kann

Ab Juni 2024 soll es los gehen mit der Finanzierung der ersten Schulen, aber noch gibt es viele Fragezeichen in Zusammenhang mit dem Startchancen-Programm. Zum Beispiel: wie genau kann das Geld eingesetzt werden? Denn neben baulichen Investitionen (Säule I) und der Finanzierung zusätzlichen Personals (Säule III) haben die Schulen auch flexible Budgets zugesichert bekommen (Säule II).

In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Informationen, die die Bundesregierung in ihrem Orientierungspapier publiziert hat.

Im Zentrum der Säule II des Programms (Siehe auch Blog-Post vom 08.02.24) stehen die sogenannten "Chancen-Budgets". Diese sollen den Schulen erlauben, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Stärkung der Chancengerechtigkeit beitragen. Völlig frei von Regulationen sind diese Budgets aber nicht. Im vom Bundesbildungsministerium herausgegeben Orientierungspapier ist definiert, wofür zwei Drittel der Mittel eingesetzt werden dürfen:

  1. Förderung fundamentaler Kompetenzen:

    • Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in Kernfächern wie Deutsch und Mathematik unter den Mindeststandards liegen, soll signifikant reduziert werden. Dafür sollen insbesonder evaluierter Tools aus Programmen wie BiSS-Transfer („Bildung in Sprache und Schrift“) und QuaMath („Unterricht und Fortbildungs-Qualität in Mathematik entwickeln“) sowie den entsprechenden Teilprojekten von LemaS („Leistung macht Schule“) und Inhaltsclustern von SchuMaS („Schule macht stark“) zur Unterstützung der individuellen Diagnostik und Erhebung des individuellen Lernstandverlaufs sowie zur anschließenden Kompetenzsteigerung und individuell angepassten Förderung genutzt werden.

    • Soziale und emotionale Lernprogramme: Implementierung von Trainings zur Entwicklung sozialer Kompetenzen und emotionaler Intelligenz.

    • Gesundheitsförderung und Präventionsprogramme: Maßnahmen zur Förderung gesunder Lebensweisen und zur Prävention von Suchtverhalten.

    • Exkursionen und außerschulische Lernorte: Organisation von Lernaktivitäten, die außerhalb der Schule stattfinden und praktische Bildungserfahrungen bieten.

    2. Professionalisierung des Bildungspersonals:

    • Die Qualifizierung der an den geförderten Schulen tätigen Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeitenden wird durch gezielte Professionalisierungsangebote unterstützt. Zudem sollen die Schulen durch datenbasierte und systematische Entwicklungszyklen gestärkt werden, die auch eine Evaluierung von Maßnahmen einschließen.

    • Fortbildung und Qualifizierung: Professionelle Entwicklungsmöglichkeiten für Lehrkräfte und pädagogisches Personal durch Workshops, Seminare und Coaching.

    • Entwicklung professioneller Lerngemeinschaften: Förderung des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, um eine kontinuierliche pädagogische Weiterentwicklung zu unterstützen.

    • Begleitung und Tutoring-Programme: Einsatz von ehrenamtlichen Lese- und Lernpatenschaften zur individuellen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler.

    3. Systemische Weiterentwicklung:

    • Alle relevanten Akteure, darunter Schulträger, Schulaufsichten und kommunale Behörden, sollen auf eine gemeinsame Zielerreichung hinarbeiten.

    • Stärkung der administrativen Strukturen: Synchronisierung und Professionalisierung der Verwaltungsprozesse zwischen Schulträgern, Schulaufsicht, Kommunen und Ministerien.

    • Vernetzung und Kooperation: Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen und anderen sozialen Akteuren zur gemeinsamen Zielverfolgung.

    • Demokratiebildung und gesellschaftliches Engagement: Projekte zur Förderung demokratischer Werte und aktiver Bürgerbeteiligung in der Schule.

    Quelle, Stand 25.04.24: Offizielle Mitteilungen des Bundes und des Expert:innenforum Startchancen

    Möchten Sie mehr über das Startchancen-Programms erfahren? Registrieren Sie sich für unseren Newsletter und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Zurück
Zurück

Die offiziellen Startchancen-Schulen NRW

Weiter
Weiter

Ist die Verteilung nach dem Sozialindex gerecht?