Das sind die Startchancen-Schulen

Am 02.02.24 veröffentlichte das BMBF drei Dokumente zum Startchancen-Programm: in ihnen verbergen sich Details zur genauen Verteilung der Budgets der drei Säulen des Startchancenprogramms. Einige Kerninformationen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Es wurden (Stand 07.02.24) unseres Wissens nach noch keine Listen von Schulen veröffentlicht, die als Startchancenschulen 2024 starten können, sobald wir diese Listen entdecken, werden wir sie im Startchancen- Newsletter aussenden. Melden Sie sich gerne für unseren Newsletter am Ende dieser Seite an.

  1. Die Budgets aus Säule II und III werden vorraussichtlich gleichteilig an die 4.000 Schulen verteilt.

  2. Säule I wird folgendermaßen bedarfsorientiert verteilt: 

    1. Die Länder ertsellen einen Sozialindex für Ihre Schulen , der wie folgt gewichtet wird ( Einige Länder haben bereits eigene Sozialindizes erstellt, die sie stattdessen verwenden dürfen):

      • 40% Anteil Schüler*innen unter 18 Jahren, die zu Hause nicht Deutsch sprechen.

      • 40% Armutsgefährdungsquote der Schüler*innen.

      • 20% negatives  Bruttoinlandsprodukt (BIP) des jeweiligen Bundeslandes.

    2. Der Höhe der Beiträge des Landes zur gesamten Finanzierung des Programms (Die genaue Aufschlüsselung dieser Beiträge finden Sie auf Seite 7 der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programm vom BMBF).

    3. Den Mindestanforderungen von Benachteiligung gemessen an Armut und Migration, d.h. der Anzahl der Schülerinnen und Schüler die dort jeweils vom Startchancen-Programm profitieren würden.

      Quelle (Stand 07.02.24): BMBF: Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen)

  3. Für das Schuljahr 2024/25 ist ein Start mit rund 1000 Schulen, welche auf alle Bundesländer verteilt werden, geplant. Die Länder verkünden im Folgenden jeweils zum 01. Juni, welche weiteren Schulen als Startchancen-Schulen ausgewählt wurden. Ab 2026/27 garantieren die Bundesländer, das alle 4000 Schulen aufgenommen wurden.

  4. Die Anzahl der Startchancen-Schulen in jedem Land hängt stark von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler die vom Startchancen-Programm profitieren würden, ab.

    Quelle (Stand 07.02.24): BMBF: Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034

Des Weiteren heißt es Seitens des BMBFs, dass sich Startchancen-Schulen zu individueller Diagnostik, adaptiver Förderung und datengestützter Schul- und Unterrichtsentwicklung verpflichten müssten.

Quelle (Stand 07.02.24): BMBF: Eckpunktepapier zum Startchancen-Programm

Ebenso sollen die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur „Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ vom 12. Oktober 2023 bei Startchancen-Schulen zur Anwendung kommen.

Quelle (Stand 07.02.24): BMBF: Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034

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Startchancen-Schulen: So geht diagnosegeleitet fördern mit Meister Cody

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Startchancenprogramm beschlossen