Das sind die Sozialindizes der Länder

Um die vielfältigen Gegebenheiten in den verschiedenen Bundesländern, insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit von Daten, angemessen zu berücksichtigen, wird bei der Auswahl von Schulen auf Landesebene nicht ein einheitlicher Sozialindex für alle Länder verwendet. Stattdessen wird Ländern, die bereits eigene Sozialindizes entwickelt haben, ermöglicht, diese auch einzusetzen. Dieser Ansatz trägt der unterschiedlichen Ausgangslage der Länder Rechnung und ermöglicht eine flexiblere und genauere Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten jeder Region.

Baden-Württemberg

Das Kultusministerium gab an, dass für Grundschulen bereits seit 2023 eine Basis für den Sozialindex existiert, welcher in aktuellen Modellprojekten des Landes zum Einsatz kommt. Für die Auswahl von weiterführenden Schulen ist die Entwicklung eines passenden Index momentan im Gange. Maßgeblich sind, wie im Startchancen-Programm verlangt, die folgenden Kriterien:

  • Der Prozentsatz der Schüler mit Migrationshintergrund,

  • Die Anzahl der Bücher im Haushalt,

  • Die durchschnittliche Kaufkraft pro Einwohner,

  • Der Anteil der Haushalte ohne schulische Bildung.

Bayern

Bayerns Kultusministerium gab an, noch an einem Sozialindex zu arbeiten welcher ebenfalls die Faktoren Armut und Migration berücksichtigen würde. Weitere Details wurden nicht bekannt gegeben.

Berlin

In Berlin befindet sich die Ausarbeitung des Sozialindex für das Startchancen-Programm laut der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie kurz vor dem Abschluss. Die Stadt hat bereits vielfältige Erfahrungen mit der Anwendung eines Sozialindex gesammelt, beispielsweise im Rahmen des Bonus-Programms, das seit 2014 existiert. Die Kriterien dieses Programms umfassen:

  • Den prozentualen Anteil der Schüler, deren Eltern einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wobei eine Förderung ab 50 Prozent und eine erhöhte Förderung ab 75 Prozent erfolgt.

  • Die geografische Lage der Schule in Sozialräumen, die einen sehr niedrigen Entwicklungsindex aufweisen.

Brandenburg

Zum 1. Februar 2024 hat das Land Brandenburg ein neues Schulbudgetsystem eingeführt, das auf einem Sozialindex basiert, um die Anforderungen des Startchancen-Programms zu erfüllen. Die Kriterien für den Sozialindex in Brandenburg beinhalten:

  • Eine nach den Schülerwohnortgemeinden gewichtete Quote gemäß dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II),

  • Den Anteil der Schüler mit einer nichtdeutschen Verkehrssprache,

  • Den Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Für Grundschulen werden diese Kriterien mit einer Gewichtung von 40 %, 40 % und 20 % berücksichtigt, während für weiterführende Schulen die Gewichtung bei 33 %, 38 % und 29 % liegt.

Bremen

Auch in Bremen wurde schon seit längerem Erfahrung mit der Anwendung eines Sozialindex gesammelt. Die Kriterien des Bremer Schulsozialindex beinhalten unter anderem:

  • Einen Belastungsindex des Statistischen Landesamtes, der auf die Ebene der Quartiere bezogen ist,

  • Den Anteil der Schüler mit Bedarf an Sprachförderung,

  • Die Förderquoten in den Bereichen Lernen, Sprache, Verhalten,

  • Den Anteil der Schüler mit einer nichtdeutschen Herkunftssprache.

Hamburg

Auch in Hamburg wird schon seit vielen Jahren mit einem Sozialindex für Schulen gearbeitet. Laut der Behörde für Schule und Berufsbildung hat das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung auf der Grundlage amtlicher Daten von Schulen und Wohngebieten aller Schülerinnen und Schüler ein wissenschaftliches Verfahren zur Berechnung des Sozialindex entwickelt. In diesem Prozess wurden letztendlich acht Kriterien für die Berechnung ausgewählt:

  • Der Anteil der Schüler mit nichtdeutscher Familiensprache,

  • Der Anteil der Schüler an einer Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung,

  • Der Anteil der Schüler an einer Schule, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen,

  • Der Anteil der Schulentlassenen mit allgemeiner Hochschulreife an allen Schulabschlüssen in den statistischen Gebieten, in denen die Schüler wohnen,

  • Der Anteil nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger unter 15 Jahren (SGB II) in den Wohngebieten der Schüler,

  • Der Anteil der Personensorgeberechtigten, die Hilfen zur Erziehung erhalten (SGB VIII, §§ 28-35) in den Wohngebieten der Schüler,

  • Der Anteil der Arbeitslosen (SGB II) an der Bevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren in den Wohngebieten der Schüler,

  • Der Anteil der Wahlbeteiligung an der Hamburger Bürgerschaftswahl 2020 in den Wohngebieten der Schüler.

Hessen

In Hessen finden aktuell die abschließenden Gesprächen über die spezifischen Kriterien des Sozialindex für die Auswahl der Startchancenschulen statt. Bisher verwendete das Land einen Sozialindex, um die Verteilung von Personalstellen über verschiedene Schultypen hinweg zu steuern. Die Kriterien dieses Indexes beinhalten:

  • Den Anteil der Arbeitslosen innerhalb der Wohnbevölkerung,

  • Den Anteil der Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),

  • Den Anteil der Einfamilienhäuser an der Gesamtheit aller Wohngebäude,

  • Den Anteil der zugewanderten Schüler an der Gesamtschülerschaft der jeweiligen Schule.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Kultusministerium gab an, erst mit dem Beginn des neuen Schuljahres mit der Umsetzung des Startchancenprogramms zu beginnen.

Niedersachsen

Auch das Kultusministerium in Niedersachsen kündigte an, erst zum Schuljahr 2024/2025 einen spezifischen Sozialindex einzuführen. Die detaillierte Konzeption und Gewichtung der Indikatoren des Sozialindex wird derzeit erarbeitet.

Wahrscheinliche Kriterien sind:

  • Die Dichte der SGB-II-Quote unter Minderjährigen im Umfeld der Schule,

  • Der Anteil der Schüler mit eigener Zuwanderungsgeschichte aus dem Ausland,

  • Die Auswertung der Situation und Entwicklungen im Bereich der inklusiven Bildung, speziell bezüglich Präventionsmaßnahmen und Förderangeboten in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen umfassen die spezifischen Kriterien des Sozialindex folgende Punkte:

  • Kinder- und Jugendarmut, gemessen anhand eines Sozialraumindikators, der auf der SGB II-Quote der Minderjährigen im geschätzten Einzugsgebiet der Grundschulen basiert,

  • Den Anteil der Schüler mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache,

  • Den Anteil der Schüler mit eigenem Zuzug aus dem Ausland,

  • Den Anteil der Schüler mit Förderschwerpunkten im Bereich Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache.

Laut Informationen des Ministeriums soll der aktualisierte Schulsozialindex ab dem kommenden Schuljahr auch für die Zuweisung von Lehrerstellen verwendet werden. Es wird erwartet, dass dadurch deutlich mehr Schulen höheren Sozialindexstufen zugeordnet werden.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wurde bereits in verschiedenen Programmen Erfahrungen mit unterschiedlichen Sozialindizes gesammelt. Derzeit wird geprüft, welche Elemente daraus für das Startchancen-Programm adaptiert werden können. Die Kriterien der Armutsgefährdung und des Migrationshintergrunds, die in der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern als "Benachteiligungsdimensionen" aufgeführt sind, fließen bereits in die Auswahl der Schulen ein. Ob und welche weiteren Kriterien zur Identifizierung von Benachteiligungen herangezogen werden sollen, befindet sich momentan in der Diskussion und steht noch nicht endgültig fest.

Für die Auswahl der Schulen im Rahmen des Landesprogramms „S4 – Schule stärken, starke Schule!“ und der Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ wurden bisher folgende Kriterien angewendet:

  • Der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund,

  • Die Teilnahme an der Lernmittelfreiheit.

Als zusätzliches mögliches Kriterium erwägt das Ministerium eine besondere Berücksichtigung von Schwerpunktschulen, um den Bedürfnissen von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besser gerecht zu werden.

Saarland

Zum aktuellen Zeitpunkt liegen keine konkreten Informationen vom Ministerium im Saarland bezüglich der Entwicklung eines Sozialindex für das Startchancen-Programm vor.

Sachsen

Das Kultusministerium Sachsens informiert, dass die Auswahl von Schulen auf Basis eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens erfolgt, welches sich aktuell in der Abstimmung mit Fachexperten befindet. Dieses Auswahlverfahren wird sich auf valide sozioökonomische und pädagogisch-erzieherische Indikatoren stützen.

Laut der Leipziger Volkszeitung stehen in Sachsen möglicherweise folgende Kriterien zur Diskussion:

  • Der Anteil von Migranten an einer Schule,

  • Der Anteil von Bürgergeld-Empfängern im Einzugsbereich der Schule,

  • Die Quote der Kinder, die von einer Grundschule auf ein Gymnasium wechseln,

  • Der Anteil von Hauptschülern an einer Oberschule,

  • Der Anteil von Schulabgängern ohne Abschluss.

Sachsen-Anhalt

Das Kultusministerium gab an, erst mit dem Beginn des neuen Schuljahres mit der Umsetzung des Startchancenprogramms zu beginnen.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein liegt durch das Perspektivschul-Programm bereits umfangreiche Erfahrung in der Auswahl von Schulen basierend auf sozialen Kriterien vor. Das Ministerium gibt an, dass der bereits bestehende Sozialindex, der für die Auswahl der Perspektivschulen genutzt wurde, derzeit einer Überprüfung und Vereinfachung unterzogen wird. Zusätzlich wird in Betracht gezogen, diesen Index um Daten bezüglich des Bezugs von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu erweitern. Die Kriterien, die im Rahmen des Perspektiv-Schulprogramms angewendet werden, schließen ein:

  • Den Anteil der Schüler mit Deutsch als Zweitsprache,

  • Den Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf,

  • Die Ergebnisse der Vera-Tests in Mathematik und Deutsch,

  • Den Anteil der Klassenwiederholungen,

  • Bei Gemeinschaftsschulen zudem die Ergebnisse der zentralen Abschlussprüfungen und die Quoten der Schüler ohne Schulabschluss.

Thüringen

In Thüringen hat eine Arbeitsgruppe aus Wissenschaft und Politik an der Erstellung eines Sozialindex gearbeitet. Die identifizierten Kriterien beziehen sich auf:

  • Den Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund und nichtdeutscher Verkehrssprache in der Familie sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich I,

  • Den Anteil der leistungsberechtigten Personen unter 65 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, bezogen auf den Schulstandort in kreisfreien Städten und gewichtet nach Schülerwohnort für alle anderen Schulen,

  • Den Anteil der Schüler in der Förderbedarfsgruppe 1 (Förderschwerpunkte Lernen; emotionale und soziale Entwicklung; Sprache) im Primar- sowie im Sekundarbereich I.

Quelle, Stand 08.03.24: Mitteilungen und offizielle Dokumente der Länder

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Startchancen-Schulen in Rheinland-Pfalz