Säule II: Welche Maßnahmen können gefördert werden, Teil 1

Die Säule II des Startchancenprogramms mit dem Ziel die Autonomier der Schulen zu verbessern, sieht vor, dass zwei Drittel des Budgets für ganz bestimmte Maßnahmen aufgewendet werden. Nur ein Drittel steht den Schulen zur eigenständigen zielerreichung der Startchancen-Ziele zur Verfügung. Im Folgenden haben wir zusammengefasst, welche Maßnahmen sich zur Förderung in Säule II qualifizieren. Die Maßnahmen werden vom BMBF in zwei Ebenen gegliedert, eine Individuelle und eine institutionelle Ebene. In diesem Post wird die individuelle Ebene dargestellt, die institutionelle folgt in Teil 2.

Laut BMBF dürfen mit bis zu zwei Dritteln der Mittel aus Säule II des Startchancen-Programmes Maßnahmen gefördert werden, welche:
… die Unabhängigkeit von sozialer Herkunft und Bildungserfolg fördern.

… individuelle Diagnostik mit maßgeschneiderter Förderung verbinden (z.B. von von BiSS-Transfer empfohlene Programme).

… die Basiskompetenzen (Deutsch, Mathematik) stärken (z.B. von von BiSS-Transfer empfohlene Programme oder den entsprechenden Teilprojekten von LemaS („Leistung macht Schule“) und Inhaltsclustern von SchuMaS („Schule macht stark“)).

… Persönlichkeitsentwicklung beflügeln.

… Ungleichheit in der Förderung und Forderung nivellieren.

Folgende spezifische Maßnahmen werden außerdem empfohlen:

  • Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichen Patinnen und Paten zum Vorlesen (auch im Rahmen von Leseclubs) und zur Lernbegleitung,

  • Gesundheitsförderung (Ernährung, Bewegung, Suchtprävention, Medienkonsum),

  • Soziale Kompetenztrainings, Trainings für gewaltfreie Kommunikation,

  • Maßnahmen zur potentialorientierten Talent- und Begabungsförderung, Identifikation von Talenten (zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften, Wettbewerbe, Stipendien sowie bspw. evidenzbasierte Maßnahmen aus LemaS),

  • Nutzung von Angeboten der MINT-Bildung (z.B. Hackerschool, Junge Tüftler*innen),

  • Angebote und Projekte der Demokratiebildung,

  • Exkursionen/Fahrten/Besuche außerschulischer Lernorte,

  • Ferienangebote/Lernferien/Akademien,

  • Präventionsprogramme (z.B. apeiros zur Absentismusprävention),

  • Peer-Projekte für Lernbegleitung,

  • Umsetzung von Konzepten der Spracherziehung und -bildung, die die Vorteile von

  • Mehrsprachigkeit nutzen und Nachteile ausgleichen

  • Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichen Patinnen und Paten zum Vorlesen (auch im Rahmen von Leseclubs) und zur Lernbegleitung.

Quelle Stand 07.02.24: BMBF Startchancen-Programm Orientierungspapier zur Verwendung der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen (Säule II)

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